Montag, 02. Dezember 2024

Aus- und Weiterbildung bei IbB Accident Reconstruction

Im Bereich des Kfz-Sachverständigenwesens sind in vielen Ländern staatliche oder andere hoheitliche Zugangsberechtigungen zu bestimmten Sparten vorhanden. So ist in Deutschland die öffentliche Bestellung und Vereidigung das primär in den Straf- und Zivilprozessordnungen vorgesehene Kriterium des Qualitätsnachweises. In Österreich sind das z.B. die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen. In anderen europäischen Ländern gibt wieder andere Regelungen. Weitere Informationen siehe: http://www.evuonline.org/attachments/article/206/QUERY-Deutsch.pdf.

Zum Bestehen von Prüfungen für öffentliche Bestellungen und für Zertifizierungen wird eine gute Ausbildung gebraucht und für die Qualitätssicherung meist eine regelmäßige Weiterbildung verlangt. IbB-Forensic bietet seit 1990 Lehrgänge und Seminare an; in deutscher und teilweise auch in englischer Sprache. Im Laufe der Zeit hat es sich gezeigt, mit wechselnden Partnern zusammenzuarbeiten, je nach Fortschritt der technischen Entwicklung.

Kooperationspartner:

Wegen der immer aktueller werdenden Auslesung und Verwertung elektronischer Daten haben wir eine schon lange andauernde Kooperation mit der Firma Crash Data Specialists, USA und Kanada, siehe: http://www.cdr-trainers.com/.

Mit der US-Firma Crash Data Group Inc. haben wir seit 2019 ebenfalls eine Kooperation begonnen.
http:// www.crashdatagroup.com/.

 

Die Verkehrsunfallforschung Dresden (VUFO) und IbB-Forensic kooperieren seit 2018 auf dem Gebiet der Aus- und Weiterbildung für Unfallforscher und -analytiker, wobei sich die Kompetenzen und Erfahrungen beider Partner optimal ergänzen. Die VUFO fokussiert hierbei den wissenschaftlichen Aspekt und verfügt aus der Erfassung, Verarbeitung, Analyse und Rekonstruktion von 20.0000 Verkehrsunfällen über eine einzigartige Expertise. IbB-Forensic besteht aus einer Gruppe von Sachverständigen in Europa, die vorrangig für Gerichte tätig sind und unfallanalytische Gutachten über Straßenverkehrsunfälle erstellen. Beide Partner bieten bereits separat Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten an. Um den größtmöglichen Umfang an Wissen zu vermitteln, die gegenseitigen Kompetenzen zu nutzen und die Angebote effizient zu gestalten, werden kontinuierlich gemeinsame Veranstaltungen angeboten. Die Lehrgangsangebote der VUFO GmbH sind zu finden auf: https://www.vufo.de/produkte-und-dienstleistungen/fortbildung/.


Wegen der immer aktueller werdenden Auslesung und Verwertung elektronischer Daten haben wir eine schon lange andauernde Kooperation mit der Firma Crash Data Specialists, USA und Kanada, siehe: http://www.cdr-trainers.com/.

Wichtige Informationen: Nach § 3a Absatz 3 Nr. 5 UStG bestimmt sich der Ort der Leistung bei der Einräumung von Eintrittsberechtigungen zu kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden, sportlichen, unterhaltenden oder ähnlichen Veranstaltungen an Unternehmer, nach dem Ort, an dem die Leistung tatsächlich erbracht wurde. 

Der Sinn dieser von § 3a Abs. 2 UStG (bzw. von Art. 44 MwStSystRL), d.h. von der Grundregel abweichenden Sonderregelung des Absatzes 3 Nummer 5 (bzw. des Art. 53 MwStSystRL) soll wohl laut dem Erwägungsgrund 6 Richtlinie 2008/8/EG1) darin liegen, eine Besteuerung am Ort des Verbrauchs zu bewirken.

 


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